Folgende Personen dürfen noch bis zum 23. Mai 2022 ohne Visum aus der Ukraine nach Deutschland einreisen:
- Alle Menschen, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und danach nach Deutschland eingereist sind oder noch einreisen – unabhängig davon, ob sie einen biometrischen Reisepass bei sich haben und auch unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. Einreisen dürfen also auch Angehörige anderer Staaten, die in der Ukraine gelebt haben.
- Ukrainerinnen und Ukrainer, sowie in der Ukraine anerkannte Flüchtlinge und Menschen, die dort internationalen oder nationalen Schutz anerkannt bekommen haben – auch wenn sie sich am Stichtag 24. Februar 2022 vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben, aber bis dahin eigentlich dort lebten.
- Ukrainische Staatsbürger und -bürgerinnen, die sich am 24. Februar 2022 bereits rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben (etwa um Urlaub zu machen) und deren Visum ausgelaufen ist oder demnächst ausläuft.
Aufenthaltserlaubnis beantragen. Für die meisten der genannten Menschen gibt es die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz zu beantragen. Diese gilt zunächst für ein Jahr und kann – falls sich die Situation in der Ukraine langfristig nicht bessert, schrittweise auf drei Jahre angehoben werden. Um die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, müssen sich die Geflüchteten in der Stadt oder Gemeinde, in der sie hier untergebracht sind, registrieren.
Wichtig: Wer eine Unterkunft oder medizinische Hilfe benötigt, sollte sich sofort registrieren. Nur dann gibt es auch einen Anspruch auf Sozialleistungen. Menschen, die bei Freunden oder der Familie untergekommen sind, können mit der Registrierung noch abwarten. Da aber anzunehmen ist, dass die Zahl der Geflüchteten weiter steigt, sollten auch sie sich möglichst rasch registrieren.
Weitere ausführliche Informationen dazu:
FAQ der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung
Informationen des Innenministeriums (auch auf ukrainisch)
handbookgermany.de
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@lost119: Leider können auch wir Ihnen keine Möglichkeit nennen, Ihre Fahrkosten in diesem Fall steuerlich geltend zu machen. (PH)
Die von uns betreute Familie hat ein schwerstbehindertes Kind, das auf den Rollstuhl angewiesen ist. Bei unseren Einsätzen geht es unter anderem auch darum, das Kind zusammen mit den Eltern zu entsprechenden Arztterminen und anderen gesundheitsrelevanten Anwendungen zu transportieren, da eine Wahrnehmung dieser Termine aus verkehrstechnischen, aber auch zeitlichen/organisatorischen Gründen nicht möglich ist.
Wir fragen uns, warum der Gesetzgeber hier keine steuerliche Anerkennung für Fahrtkosten zulässt. Oder gibt es hier doch eine Ausnahme....?
@siegbeer: Vielen Dank für die positive Rückmeldung. Ihren Hinweis haben wir überprüft, die Druckerfunktion funktioniert wieder. (spl)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich finde Ihren Beitrag hilfreich Deshalb hätte ich ihn mir gern ausgedruckt. Warum ist jedoch der Druck-Button nicht aktiviert?
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Beer
Welche Flüchtlinge? Was hier über die Grenzen schwappt, hat definitiv keinen Flüchtlingsstatus. Um das zu wissen, muss man kein Völkerrecht studiert haben.