Hilfe für Geflüchtete Die Menschen der Ukraine unterstützen

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Hilfe für Geflüchtete - Die Menschen der Ukraine unterstützen

Geflohen aus der Heimat. Eine Mutter hält die Hand ihrer Tochter ganz fest, nachdem die beiden aus der Ukraine Geflohenen mit dem Zug in Ungarn ange­kommen sind. © Getty Images / Christopher Furlong

Welche Hilfe ist aktuell gefragt und warum? test.de beant­wortet die wichtigsten Fragen rund um die humanitäre Hilfe im Ukraine-Krieg.

Zahl der Geflüchteten steigt stetig

Mehr als 230 000 Geflüchtete aus der Ukraine sind bislang in Deutsch­land registriert. Tatsäch­lich werden bereits deutlich mehr Menschen hier ange­kommen sein – denn wer privat unterkam und sich noch nicht registriert hat, ist noch nicht erfasst. Täglich kommen weitere Sonderzüge, Busse und Autos mit Geflüchteten an. Hilfs­organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz und die Caritas, aber auch regionale Initiativen versuchen, die Spenden und Hilfs­angebote über­all in Deutsch­land, vor allem aber auch in Städten wie Berlin, Hamburg, München zu koor­dinieren. Denn dort kommen die meisten Menschen aus der Ukraine derzeit an.

Tipp: Informationen in Ukrai­nischer und Russischer Sprache zur Ankunft und zum Leben in Deutsch­land finden Sie in unserem FAQ auf Ukrainisch und Russisch.

Telefonieren

Kostenlose Telefonate in die Ukraine. Zumindest eine kleinere Sorge wurde denjenigen, genommen, die um ihre Freunde und Verwandten in der Ukraine bangen: die Sorge vor ausufernden Tele­kommunikations­rechnungen. Die meisten deutschen Telefonanbieter bieten wegen des Krieges kostenlose Telefonate und SMS in die Ukraine an. Im Fest­netz und im Mobil­funk­netz. Auch das Roaming vor Ort ist bei zahlreichen Anbietern derzeit umsonst. Dazu gehören:

  • Deutsche Telekom
  • Vodafone
  • Telefónica (O2)
  • Dril­lisch 1&1 und viele Discounter-Tarife
  • Pyur
  • NetCologne
  • M-net
  • EWE

SIM-Karten für Geflüchtete. Die Telekom verteilt in ihren Telekom-Shops kostenlose SIM-Karten an Menschen aus der Ukraine. Mit ihnen können die Geflüchteten unbe­grenzt telefonieren und haben auch eine unbe­grenzte Daten­nutzung. Zwecks Legitimation sei die Vorlage von gültigen ukrai­nischen Ausweisdokumenten Voraus­setzung. Die Telekom weist darauf hin, dass in den Shops keine größeren Gruppen bedient werden können. Diese werden auch weiterhin über eine Vielzahl von Hilfs­organisationen ausgestattet, die von der Telekom zentral mit SIM-Karten beliefert werden. Mehr Infos bei der Telekom auch in ukrainischer Sprache.

Vodafone bietet Flücht­lings­heimen kostenlose SIM-Karten an, O2 (telefonica) stellt ebenfalls SIM-Karten zur Verfügung, spricht sich dabei mit öffent­lichen Stellen und großen Hilfs­bünd­nissen ab.

Unterkünfte für Geflüchtete

Menschen aus der Ukraine können ohne Visum nach Deutsch­land einreisen. Hier ange­kommen, dürfen Geflüchtete wohnen, wo sie möchten. Sie können dabei auf staatliche und kommunale Angebote zurück­greifen, aber auch privat bei Freunden oder Verwandten unter­kommen. Ausnahme: Minderjäh­rige, die ohne Eltern oder andere Erziehungs­berechtigte einreisen, gelten grund­sätzlich als unbe­gleitet. Für die Aufnahme und Unterbringung von unbe­gleiteten Minderjäh­rigen sind die Jugend­ämter vor Ort zuständig. Diese sollen aber soziale Bindungen im Rahmen der Unterbringung berück­sichtigen.

Wer eine Wohn­gelegenheit zur Verfügung stellen möchte, kann sich an Hilfs­organisationen, Vereine und Kirchen wenden und dort ein oder mehrere Zimmer anbieten. Das geht natürlich auch online. Die Integrations­beauftragte der Bundes­regierung empfiehlt folgende Platt­formen:

Unterkunft Ukraine.

warmes-bett.de

host4ukraine.com (Eng­lisch)

Wichtig: Laut Deutschem Mieterbund können Helfer für sechs bis acht Wochen Geflüchtete aufnehmen, ohne den Vermieter zu informieren. Dies gelte als normale Besuchs­dauer. Erst bei einer längeren Zeitspanne sollte der Vermieter informiert und auch um Erlaubnis gefragt werden, um keine Kündigung zu riskieren.

Aufenthalt in Deutsch­land

Folgende Personen dürfen noch bis zum 23. Mai 2022 ohne Visum aus der Ukraine nach Deutsch­land einreisen:

  • Alle Menschen, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und danach nach Deutsch­land einge­reist sind oder noch einreisen – unabhängig davon, ob sie einen biome­trischen Reisepass bei sich haben und auch unabhängig von ihrer Staats­bürgerschaft. Einreisen dürfen also auch Angehörige anderer Staaten, die in der Ukraine gelebt haben.
  • Ukraine­rinnen und Ukrainer, sowie in der Ukraine anerkannte Flücht­linge und Menschen, die dort interna­tionalen oder nationalen Schutz anerkannt bekommen haben – auch wenn sie sich am Stichtag 24. Februar 2022 vorüber­gehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben, aber bis dahin eigentlich dort lebten.
  • Ukrai­nische Staats­bürger und -bürgerinnen, die sich am 24. Februar 2022 bereits recht­mäßig in Deutsch­land aufgehalten haben (etwa um Urlaub zu machen) und deren Visum ausgelaufen ist oder demnächst ausläuft.

Aufenthalts­erlaubnis beantragen. Für die meisten der genannten Menschen gibt es die Möglich­keit, eine Aufenthalts­erlaubnis nach § 24 Aufenthalts­gesetz zu beantragen. Diese gilt zunächst für ein Jahr und kann – falls sich die Situation in der Ukraine lang­fristig nicht bessert, schritt­weise auf drei Jahre ange­hoben werden. Um die Aufenthalts­erlaubnis zu beantragen, müssen sich die Geflüchteten in der Stadt oder Gemeinde, in der sie hier unterge­bracht sind, registrieren.

Wichtig: Wer eine Unterkunft oder medizi­nische Hilfe benötigt, sollte sich sofort registrieren. Nur dann gibt es auch einen Anspruch auf Sozial­leistungen. Menschen, die bei Freunden oder der Familie unterge­kommen sind, können mit der Registrierung noch abwarten. Da aber anzu­nehmen ist, dass die Zahl der Geflüchteten weiter steigt, sollten auch sie sich möglichst rasch registrieren.

Weitere ausführ­liche Informationen dazu:

FAQ der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung

Informationen des Innenministeriums (auch auf ukrainisch)

handbookgermany.de

Medizi­nische Versorgung

Geflüchtete haben Anspruch auf eine medizi­nische Behand­lung nach dem Asylbewerber­leistungs­gesetz. Dieser Anspruch umfasst zum Beispiel:

  • Behand­lung akuter Erkrankungen und Schmerzen (auch eine Versorgung mit Arznei- und Verband­mitteln),
  • Versorgung von Schwangeren,
  • Schutz­impfungen,
  • Vorsorgeunter­suchungen,
  • Psycho­therapie nach dem Asylbewerber­leistungs­gesetz in medizi­nisch notwendigen Einzel­fällen,

In der Regel benötigen Geflüchtete dafür einen Behand­lungs­schein, den die Kommunen ausstellen. In Berlin, Bremen und West­falen-Lippe haben die Kassen­ärzt­lichen Vereinigungen (KV) aber bereits Listen mit Ärzten veröffent­licht, die unbürokatisch und kostenfrei ukrai­nische Geflüchtete behandeln. Das gilt für die ambulante medizi­nische, oft auch für die psycho­therapeutische Behand­lung.

KV Berlin

KV Bremen

KV Westfalen-Lippe

Versicherungs­karte statt Behand­lungs­schein

Neben der Ausgabe von Behand­lungs­scheinen durch die Kommunen können auch die Krankenkassen in Vereinbarung mit den Ländern die medizi­nische Betreuung der Geflüchteten über­nehmen. Dafür müssen die Bundes­länder (Landes­regierung oder beauftragte Landes­behörde) und die gesetzlichen Krankenkassen eine Vereinbarung eingehen. Solche Vereinbarungen zur Umsetzung des Asylbewerber­leistungs­gesetzes (AsylbLG) bestehen nach Angaben des Bundes­ministeriums für Gesundheit (BMG) aktuell in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nieder­sachsen, Nord­rhein-West­falen, Rhein­land-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Bargeld umtauschen, Konto eröffnen

Konto. Die Finanz­aufsicht Bafin ermöglicht es, dass Menschen aus der Ukraine in Deutsch­land ein Basis­konto mit einem gültigen ukrai­nischen Personal­ausweises („Identity Card“) eröffnen können. Ein Basis­konto kann jeder Mensch ohne Schufa-Abfrage eröffnen. Welche Bank ein güns­tiges Basis­konto anbietet, zeigt unser kostenloser Vergleich Basiskonten.

Bargeldtausch. Viele Ukrainer haben Bargeld mit nach Deutsch­land gebracht und müssen nun fest­stellen, dass die ukrai­nische Währung Hrywnja in Deutsch­land aktuell nicht in Euro umzu­tauschen ist. Sie müssen auf eine Lösung der Politik und der Zentral­banken für dieses Problem warten. Teil­weise sind Geld­abhebungen mit ukrai­nischen Visa- und Mastercards noch möglich.

Geld senden. Menschen, die Geld in die Ukraine trans­ferieren wollen, können dies per Auslands­über­weisung tun oder mit einem Geld­trans­feranbieter. Für Nicht-EU-Länder muss bei Banken häufig ein spezielles Formular ausgefüllt werden, und es können recht hohe Gebühren anfallen. Güns­tiger sind häufig Geld­trans­feranbieter wie Western Union. Dort zahlt man einen Betrag in einer deutschen Filiale oder online ein und der Empfänger kann sich den Betrag in einer Filiale in der Ukraine wenige Minuten später auszahlen lassen. Auch eine Über­weisung auf ein Konto oder eine Kreditkarte ist möglich. Eine Über­sicht, welcher Anbieter welche Wechsel­kurse und Gebühren ansetzt, gibt es unter geldtransfair.de, die im Auftrag des Bundes­ministeriums für wirt­schaftliche Zusammen­arbeit und Entwick­lung arbeiten.

Fahrten mit Auto oder Bahn

Auto. Teil­weise kommen die Flüchtenden aus der Ukraine mit eigenen PKW nach Deutsch­land. Der Gesamt­verband der deutschen Versicherungs­wirt­schaft GDV teilt mit, dass die deutschen Versicherer mögliche KFZ-Haft­pflicht­schäden unver­sicherter ukrai­nischer PKW über­nehmen. Die Über­nahme der Schäden gelte vor­erst bis zum 31. Mai dieses Jahres. Die Regulierung über­nehme das Deutsche Büro Grüne Karte. Betroffene könnten sich nach einem Unfall dorthin werden.

Bahn. Menschen mit ukrai­nischen Ausweisdokumenten können laut Bahn zur Einreise nach Deutsch­land bis Berlin, Dresden, Nürn­berg und München fahren und brauchen dafür keine weitere Fahr­karte. Außerdem können sie Nahverkehrs­züge ohne Ticket nutzen. Für die Weiterreise im Fern­verkehr gibt es das kostenfreie Ticket „helpukraine“ in DB Reisezentren. Dieses ist an einen Ziel­ort gebunden und der Reisetag darf maximal drei Tage in der Zukunft liegen. Alle Informationen auch auf Ukrainisch bei der Deutschen Bahn.

Versicherungs­schutz

Versicherer wie Alte Leipziger, Allianz, Axa, Concordia, Cosmos Direkt oder Generali bieten eine Erweiterung des versicherten Personen­kreises in der Privathaft­pflicht- und der Hausrat­versicherung auch auf ukrai­nische Geflüchtete und deren Kinder, wenn diese von Versicherten in deren Zuhause aufgenommen werden. Im Schutz einge­schlossen sind dann oft auch die mitgebrachten Haustiere. Auch eine kostenlose Rechts­beratung für Geflüchtete ist bei einigen Versicherern möglich.

Tipp: Wenn Sie Geflüchtete aus der Ukraine zu Hause oder etwa in Ihrer Ferien­wohnung aufnehmen, fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, ob er den Schutz erweitert und was dafür notwendig ist.

Verbraucherfragen zur Ukrainekrise

Fragen rund um Energiepreise und Geld­anlage beant­wortet ausführ­lich unser FAQ Folgen des Ukraine-Kriegs: Was Verbraucher wissen müssen

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 11.01.2017 um 14:47 Uhr
    Fahrtkosten

    @lost119: Leider können auch wir Ihnen keine Möglichkeit nennen, Ihre Fahrkosten in diesem Fall steuerlich geltend zu machen. (PH)

  • lost119 am 09.01.2017 um 20:11 Uhr
    ehrenamtlicher Einsatz für Flüchtlinge; Fahrtkoste

    Die von uns betreute Familie hat ein schwerstbehindertes Kind, das auf den Rollstuhl angewiesen ist. Bei unseren Einsätzen geht es unter anderem auch darum, das Kind zusammen mit den Eltern zu entsprechenden Arztterminen und anderen gesundheitsrelevanten Anwendungen zu transportieren, da eine Wahrnehmung dieser Termine aus verkehrstechnischen, aber auch zeitlichen/organisatorischen Gründen nicht möglich ist.
    Wir fragen uns, warum der Gesetzgeber hier keine steuerliche Anerkennung für Fahrtkosten zulässt. Oder gibt es hier doch eine Ausnahme....?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 07.11.2016 um 10:28 Uhr
    Drucken ist möglich

    @siegbeer: Vielen Dank für die positive Rückmeldung. Ihren Hinweis haben wir überprüft, die Druckerfunktion funktioniert wieder. (spl)

  • siegbeer am 06.11.2016 um 11:05 Uhr
    Artikel zum Ausdrucken bringen!

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich finde Ihren Beitrag hilfreich Deshalb hätte ich ihn mir gern ausgedruckt. Warum ist jedoch der Druck-Button nicht aktiviert?
    Mit freundlichen Grüßen
    Siegfried Beer

  • TrueEffendi am 04.11.2016 um 23:27 Uhr
    Flüchtlinge?

    Welche Flüchtlinge? Was hier über die Grenzen schwappt, hat definitiv keinen Flüchtlingsstatus. Um das zu wissen, muss man kein Völkerrecht studiert haben.